Olaf Herber

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Olaf Herber ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins

Vita

  • Jahrgang: 1984
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Erste juristische Staatsprüfung: 2009
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Limburg (u. a. mit Stationen am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel und an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer)
  • Zweites juristisches Staatsexamen: 2011
  • Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Kanzlei Dr. Rodenhäuser, Lehr & Gutting: 2012
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2014
  • Seit 2023 in unserer Kanzlei tätig

Inhaltliche Schwerpunkte

Herr Herber spezialisierte sich bereits während seiner Ausbildung besonders auf das Verwaltungsrecht und ist in diesem Rechtsgebiet seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt auch schwerpunktmäßig tätig. Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst sämtliche Themen dieses Rechtsgebiets. Insbesondere berät und vertritt er Sie in folgenden Bereichen:

Beamtenrecht

  • Disziplinarverfahren
  • Einstellung, Beförderung, Konkurrentenstreit
  • Entlassung von Beamten auf Probe und Widerruf
  • Versetzung, Abordnung, Umsetzung
  • Besoldung
  • Versorgung
  • Nebentätigkeit
  • Schadensersatzhaftung des Beamten
  • Dienstliche Beurteilungen
  • Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn
  • Dienstunfälle

Öffentliches Baurecht

  • Baugenehmigung
  • Bauaufsichtliche Verfügungen
  • Baunachbarsachen
  • Baulasten

Prüfungsrecht

  • Anfechtung von Prüfungen
  • Rücktritt von Prüfungen

Seine anwaltliche Tätigkeit im Verwaltungsrecht erstreckt sich zudem schwerpunktmäßig auch auf das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Abgabenrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bau- und Architektenrecht. In diesem Rahmen berät und vertritt Sie Herr Herber insbesondere bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen und der Geltendmachung von Mängelrechten.

Auch im allgemeinen Zivilrecht berät und vertritt Herr Herber Sie zu folgenden Themen: Kaufrecht, Mietrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Reiserecht.

Fachgebiete