
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Verwaltungsrecht
- öffentliches Baurecht
- privates Baurecht
- Architektenrecht
Interessensschwerpunkte:
- Zivilrecht, insbesondere Vertrags-, Kauf- und mitrechtliche Fragen
- Wohnungseigentumsrecht
Zur Person:
- 1966 in Darmstadt geboren
- 1989 bis 1993 Jura-Studium in Frankfurt
- 1993 bis 1997 Referendariat in Darmstadt, u.a. am dortigen Verwaltungsgericht
- 1994/1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht mit Promotion 1995
- 1997 Zulassung als Rechtsanwalt
- Partner in der Sozietät Dr. Rodenhäuser, Lehr und Gutting
- Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Aufsichtsratsvorsitzender einer Volksbank
- 2011 Bestellung zum Notar
Rechtsanwalt Dr. Henrik Jacoby ist zusätzlich in notariellen Fragen Ihr Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat sich Rechtsanwalt Dr. Jacoby sowohl auf beamtenrechtliche Aufgabenstellungen, wie Beförderung, Versetzung oder Disziplinarverfahren, als auch auf baurechtliche Fragen spezialisiert. Dazu gehören Materien des öffentlichen Baurechts, z. B.: Vertretung und Beratung in Baugenehmigungsverfahren, die Geltendmachung baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Nachbaransprüche und die überprüfung von Bebauungsplänen. Aber auch in anderen verwaltungsrechtlichen Fallkonstellationen, wie etwa in solchen des Vergabe-, Schul- oder Prüfungsrechts sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Jacoby richtig.
In seinem Dezernat als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bearbeitet Herr Rechtsanwalt Dr. Jacoby Fälle des privaten Baurechts, wie die Geltendmachung oder Abwehr werkvertraglicher Vergütungs- oder Mängelansprüche und die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen des Architekten. Das Entwerfen oder überprüfen von Verträgen mit Immobilienbezug (z.B. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge) ist selbstverständliches Element seines baurechtlichen Dezernats.
E-Mail: jacoby@rolegu.de
