Wohnungseigentumsrecht
Wie bilde ich Wohnungseigentum? Was habe ich beim Erwerb von Wohnungseigentum zu beachten? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Wohnungseigentümer?
So verbreitet Immobilieneigentum in der Form des Wohnungseigentums ist, so vielfältig sind die juristischen Fragen, die sich um das Wohnungseigentum stellen. Die räumliche Nähe und wirtschaftliche Verbundenheit der Eigentümer bzw. der Nutzer von Eigentumswohnungen ist konfliktträchtig.
Deshalb ist es wichtig, schon im Vorfeld, nämlich bei der Bildung von Wohnungseigentum die Weichen richtig zu stellen. Hierzu gehören die sachgerechte Teilung wie auch die vorausschauende und individuell ausgerichtete Regelung des Rechtsverhältnisses der Wohnungseigentümer untereinander in der sog. Gemeinschaftsordnung. Durch die frühzeitige Einholung anwaltlichen Rats können hier schwerwiegende Fehler und zukünftige Streitigkeiten vermieden werden.
Spätere Konfliktsituationen, etwa bei der Verteilung der Kosten unter den Wohnungseigentümern, wegen der Tätigkeit oder Untätigkeit des Verwalters oder über Art und Umfang der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums, können meist nur durch kompetente und souveräne anwaltliche Beratung und Vertretung entschärft werden.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
