Privates Baurecht/Architektenrecht
Wie weit kann der Bauträger für Mängel haftbar gemacht werden? Stehen dem Architekten die geltend gemachten Honoraransprüche zu?
Wer schon einmal selbst gebaut hat, kann bestimmt ein Lied davon singen. Ärger mit den Handwerkern, mit dem Bauträger oder mit dem Architekten - Leistungen werden zögerlich, mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht. Weil baurechtliche Sachen in der Regel technisch und juristisch kompliziert sind, ist anwaltliche Beratung oder Vertretung in einem möglichst frühen Stadium des Streitfalles für den Erfolg zumeist unerlässlich.
Entsprechendes gilt für Handwerker, Bauträger oder Architekten, die sich erfahrungsgemäß häufig überzogenen und ungerechtfertigten Vorstellungen Ihrer Vertragspartner ausgesetzt sehen. Die Erfüllung berechtigter Werklohn- oder Honoraransprüche wird dadurch verzögert, wenn nicht sogar vereitelt. Auch hier hat sich die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, möglichst bereits bei der Gestaltung von Bau-, Bauträger- oder Architektenverträgen, als Erfolgsrezept erwiesen.
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